WeißherbstWeißherbst WeißherbstWeißherbstWeißherbst


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Weißherbst

Weißherbst bezeichnet nach deutschem Weinrecht ausschließlich Roséwein, welcher zu 100% aus einer roten Rebsorte gekeltert wurde. Auch eine mögliche Süßung des fertigen QbA- bzw. Kabinettweines ist nur mit Süßreserve (unvergorenem Most) der gleichen Sorte gestattet.



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