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Konfitüre

Die Konfitüre, aus dem Französischem: la confiture , wurde in Deutschland selten für Marmeladen benutzt, die nur aus einer Fruchtsorte erstellt wurden. Die EU führte 1983 eine Konfitüren-Verordnung ein, die wegen des anders geschriebenen englischen Begriffes Marmalade ebenfalls den Begriff Marmelade europaweit nur für Produkte aus Zitrusfrüchten reserviert.

Diese Vorschrift führte dazu, dass was Bevölkerung seit Jahrhunderten Marmelade nennt, im Verkauf nur noch mit Konfitüre bezeichnet werden darf. Dies hat besonders in Österreich, wo der Begriff Konfitüre ganz unüblich war, zu Protesten von den Bürgern gesorgt. Die Konfitüre-Verordnung gemäß der RICHTLINIE 2001/113/EG DES RATES vom 20.Dezember 2001 über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung der EU unterscheidet in Abhängigkeit von dem Fruchtgehalt zwischen Konfitüre und Konfitüre extra:



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